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Die moderne Arbeitswelt ist für viele Beschäftigte mit einer hohen psychischen Belastung verbunden. Arbeitsverdichtung, häufige Störungen und Unterbrechungen, das Arbeiten unter Zeitdruck und andere psychische Belastungsfaktoren sind weit verbreitet. Für die betroffenen Beschäftigten können solche Arbeitsbedingungen eine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) spricht daher von einem "großen Handlungsbedarf im Bereich der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt".
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die psychischen Gefährdungen zu beurteilen und geeignete präventive Maßnahmen der Arbeitsgestaltung zu ergreifen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Dies geschieht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, mit der Gefährdungen ermittelt, Maßnahmen entwickelt und umgesetzt sowie ihre Wirksamkeit überprüft werden sollen.
Die Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit erfolgt häufig durch standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragungen. Der DGB-Index Gute Arbeit stellt ein solches Instrument dar, mit dem alle Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden können. Die Befragungsergebnisse liefern einen Überblick über das Belastungsprofil und mögliche Gefährdungen. Unter Beteiligung von Beschäftigten, Führungskräften, betrieblicher Interessenvertrung und ExpertInnen werden die Ergebnisse diskutiert und konkrete Maßnahmen des Arbeitsschutzes geplant und umgesetzt. Das Ziel ist die Gestaltung gesundheitsförderlicher und menschengerechter Arbeitsbedingungen.
Sollten Sie Interesse an einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung mit dem DGB-Index Gute Arbeit haben, wenden Sie sich gerne an uns. Einige grundsätzliche Informationen haben wir bereits in Form häufig gestellter Fragen und Antworten (FAQ) zusammengestellt.
Die FAQ können Sie hier herunterladen.